Mitgliedschaft & Leihfristen

Wie bekomme ich einen Leseausweis?

Um sich bei uns anzumelden, benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung. Die Formulare können Sie direkt in der Bücherei ausfüllen oder sie hier (Link einfügen) downloaden und ausgefüllt mitbringen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zur Anmeldung das ausgefüllte Anmeldeformular und einen Ausweis oder eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Durch die Unterschrift wird die Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeindebücherei Ellerau anerkannt.

Wie hoch ist die jährliche Ausleihgebühr?

Erwachsene (ab 18 Jahre): 20,00 €

Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 10. bis zum 18. Lebensjahr: 5,00 €

Schüler und Studenten (bis 28 Jahre) und Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII erhalten (mit gültigem Nachweis): 10 €

Familienkarte / Partnerkarte: 26,00 €

Grundsätzlich können unsere Leser auch einen viertel- oder halbjährlichen Benutzungszeitraum vereinbaren. Die Gebühr ist entsprechend anteilig zu entrichten. Der Leseausweis ist nicht übertragbar.

Von der Gebührenpflicht befreit sind Erziehungs- oder Lehrkräfte der gemeindlichen Einrichtungen sowie der Grundschule Ellerau zum Zwecke der Leseförderung oder einer sonstigen Unterrichtshilfe.

Unsere Leihfristen

Bücher, CDRoms & CDs, Spiele,“Hardware“(eReader, Tiptoi, Bookii, PS4, Kamishibai)            4 Wochen
Zeitschriften, DVD & BluRays, Toniebox & Tonies, Konsolenspiele, Saisonmedien                   2 Wochen
                 

Es besteht die Möglichkeit, die Medien, sofern sie nicht vorgemerkt sind, telefonisch, per eMail oder über Online-Katalog zu verlängern.

Wie hoch sind die Säumnisgebühren?

Die Säumnisgebühren für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden, beträgt 0,15€ pro Öffnungstag und entliehene Medieneinheit. Sie sind auf wöchentlich maximal 5,00 € begrenzt.

Ich finde ein ausgeliehenes Medium nicht wieder. Was jetzt?

Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Medien oder Teile entliehener Medien sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet. Der Schadenersatz umfasst den Betrag für eine Ersatzbeschaffung des Mediums sowie eine Einarbeitungsgebühr (Bücher und Spiele: 3,00 €, alle anderen Medien: 1,00 €)
Sie können wählen, ob Sie das Medium (in neuwertigem Zustand) selber beschaffen oder den Gegenwert bezahlen möchten. Die Säumnisgebühren sind unabhängig davon zu zahlen. Denken Sie deshalb daran, den Schaden bzw. den Verlust so früh wie möglich der Bücherei zu melden. Damit ersparen Sie sich Säumnisgebühren und eine mögliche Sperrung des Ausweises.

Ich habe meinen Leseausweis verloren – und nun?

Sie müssen den Verlust umgehend der Gemeindebücherei melden, damit der Ausweis gesperrt wird, denn durch einen eventuellen Missbrauch kann für Sie ein finanzieller Schaden entstehen. Falls Sie den Ausweis wiederfinden, können Sie ihn in der Gemeindebücherei – persönlich und unter Vorlage Ihres Personalausweises – wieder entsperren lassen. Ein Ersatzausweis kostet 3,00 €.

Weitere Informationen zu Leihfristen und Gebühren finden sie in unserer Benutzungs- und Gebührensatzung.